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Binnenschifffahrt

Die Binnenschifffahrt hat sich in den letzten Jahren permanent gewandelt. Ihre Leistungsfähigkeit ist deutlich gestiegen, die Binnenschiffe sind immer größer und schneller geworden.

Während es vor wenigen Jahrzehnten noch undenkbar war, mehr als 1.000 to in einer Transporteinheit zu transportieren, ist es heute keine Seltenheit, dass Schubverbände an unseren Ladestellen bis zu 10.000 to Sand, Kies oder Splitte aufnehmen.

Auch die Wasserstraßen sind immer stärker ausgebaut und kanalisiert worden, wie das aktuell gerade an der Mosel und im westdeutschen Kanalgebiet passiert. Ebenfalls sind die Verladeeinrichtungen unserer Gesellschafter und die Löschanlagen unserer Kunden immer leistungsfähiger geworden. Dadurch gelingt es uns, die Liegezeiten der Schiffe so kurz wie möglich zu gestalten, denn besonders hier gilt: “Zeit ist Geld”.

Das Binnenschiff ist im Vergleich zu den andern Verkehrsträgern, Lkw und Bahn, immer noch bei Weitem das ökologisch und ökonomisch günstigste Transportmittel, das über weite Entfernungen große Massen zu günstigen Frachten transportieren kann. Im Gegensatz zur Straße und Schiene sind die Wasserstraßen noch lange nicht ausgelastet.

Die Binnenschifffahrt hat aber auch ihre besonderen Regeln, die es zu beachten gilt.

Hier einige Grundbegriffe:

Konnossement: Das Konnossement ist der Ladeschein der an der Ladestelle ausgestellt wird. Auf ihm sind die Produkte aufgelistet. Es wird angegeben, wofür die Produkte geeignet sind und wer die Leistungserklärung vorgenommen hat. Außerdem werden die Ladegewichte vom Verlader und vom Schiffsführer gemeinsam festgestellt und unterschrieben.

Ladegewicht: Das Ladegewicht wird an der Ladestelle gemeinsam durch den Schiffsführer und den Verlader festgestellt. In der Regel haben alle Werke eine geeichte Bandwaage; es kann aber auch eine Ladeeiche an der Ladestelle aufgenommen werden.

Löscheiche: Die Löscheiche wird an der Löschstelle festgestellt. Insbesondere bei cif-Lieferungen ist es dem Empfänger vorbehalten, an der Löschstelle eine Löscheiche feststellen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel durch einen vereidigten Eichaufnehmer.

Eichaufnahme: Die Eichaufnahme dient der Bestimmung des Ladungsgewichts eines Binnenschiffs. Dabei wird von den Eichmarken der Abstand zum Wasserspiegel gemessen. Die Messungen werden gemittelt und mit dem Eichschein verglichen.

Faktisch wird, um das Lade- oder Löschgewicht festzustellen, an sog. Eichpunkten, die an der Bordwand des Schiffes angebracht sind, jeweils mit einem Zollstock der Abstand zur Wasseroberfläche im geladenen bzw. gelöschten Zustand des Schiffes gemessen. Mit Hilfe des Eichbuches wird dann aus den Differenzen das geladene, transportierte und gelöschte Gewicht ermittelt.